Was ist eine Genossenschaft und welche Genossenschafts-Themen gibt es?

Beitrag von Z-one.me - ©2022 

Derzeit gibt es in Deutschland knapp 8000 Genossenschaften. Aber wie definieren sich diese Unternehmen überhaupt und was sollten Sie unbedingt darüber wissen? Grob gesagt werden Genossenschaften als Zusammenschluss mehrerer Personen in Form einer Mitgliedschaft definiert. Dabei gibt es keine geschlossene Mitgliederzahl. Das Ziel der Gesellschaft ist der Aufbau und die Stärkung eines Mitglieder internen Wirtschaftskreislaufes. Vorteilhaft ist dieses Konzept vor allem für Menschen, die in kleineren Dörfern oder Gemeinden leben. 

Die Genossenschaft hilft also dabei, unabhängig von großen, zentralen Wirtschaftskreisläufen zu werden. Sie versteht sich als eine Selbsthilfeorganisation. Der Grundgedanke dabei ist das gemeinsame Erreichen von Zielen. Durch das gemeinsame Auftreten am Markt werden günstige Absatz- und Beschaffungskosten erzielt. Des Weiteren können die Mitglieder schneller oder effizienter zusammen wirtschaften als im Alleingang. Das Besondere an dieser Kooperation ist das Identitätsprinzip, welches besagt, dass die Mitglieder sowohl Entscheidungsträger als auch Besitzer und Kunden in einem sind. Diese Positionen sind eigentlich gegensätzlich und werden somit üblicherweise verschiedenen Personen zugeteilt. 

Mittlerweile beschränkt sich der Zweck von Genossenschaften nicht nur auf wirtschaftliche Aktivitäten, sondern schließt soziale sowie kulturelle Aktivitäten mit ein. Diese Änderung kam mit der Einführung der Europäischen Genossenschaft. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Zweck von Genossenschaften die Förderung der Mitglieder ist. Wie der Begriff Förderung zu verstehen ist, ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht definiert. Aus diesem Grund kann jede Genossenschaft intern bestimmen, wie genau sie diese gesetzliche Vorgabe erfüllt.

Aufgrund des Zwecks der Förderung von Mitgliedern, ist die eingetragene Genossenschaft (eG) juristische Person und Kaufmann im Sinne des Handelsrechts. Die rechtliche Grundlage dieser Einordnung ist das Genossenschaftsgesetz. Eine der Voraussetzungen für die Gründung einer Genossenschaft ist die Mindestanzahl von drei Mitgliedern. Die eingetragene Genossenschaft muss in das Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts als Registergericht aufgenommen werden. 

Zu den Organen der eG gehören neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat auch die Generalversammlung, die die ersten beiden Organe wählt. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern der Genossenschaft und ist für die Geschäfte zuständig. Des Weiteren vertritt er die Mitglieder gerichtlich und außergerichtlich. Die Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung des Vorstandes. Dieser muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Er kann jederzeit die gesamten Geschäftsvorgänge des Vorstandes einsehen und hat Zugriff auf alle Sachbestände der Genossenschaft. Bei der Generalversammlung als zentrales Organ der eG haben alle Mitglieder die Möglichkeit, eine Stimme abzugeben und ihre Rechte auszuüben. Dort werden sämtliche Beschlüsse durch eine Stimmenmehrheit getroffen. 

Die Mitglieder der Genossenschaften haben verschiedene Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehören beispielsweise verschiedene Zahlungen für Anteile sowie die Inanspruchnahmen von Waren und Dienstleistungen. Die Haftung der Mitglieder ist auf die Geschäftsanteile beschränkt. Trotzdem kann im eher unwahrscheinlichen Falle einer Insolvenz eine Nachschusspflicht verlangt werden. Eine weitere Pflicht ist die Einhaltung der von den Organen gewählten Beschlüsse. 

Zu den Rechten der Mitglieder gehört die Nutzung der Waren und Dienstleistungen der eG sowie die Teilnahme an den Generalversammlungen. Außerdem darf jedes Mitglied die aktuelle Mitgliederliste, den Jahresabschlussbericht, den Bericht des Aufsichtsrates sowie das Protokoll der Generalversammlung einsehen. 

Es gibt viele verschiedene Arten von Genossenschaften, die alle unterschiedliche Ziele verfolgen. 


Banken, Finanzen und Versicherung

Eine Art der Genossenschaften ist die Genossenschaftsbank. Die ursprüngliche Idee dahinter war, Bauern und Handwerkern die früher dringend benötigten Kredite ermöglichen zu können. Die Gemeinschaft wollte also den einzelnen Mitgliedern Hilfe zur Selbsthilfe bereitstellen. Dieses Prinzip wurde bis heute beibehalten. Auch heute steht die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch Bankgeschäfte im Vordergrund. Genossenschaftsbanken gehören neben den privaten und den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten zu den drei Universal Bankengruppen Deutschlands. Ihr Ziel ist es, den Mitgliedern den größtmöglichen finanziellen Vorteil bei ihren Bankgeschäften zu ermöglichen. 

Die Mitgliedsbeiträge werden teilweise genutzt, um verschiedene Versicherungen abzuschließen. Dies ist bei der Nutzung des genossenschaftlichen Eigentums von großer Bedeutung. 

Wohnen

Eine andere Art der Genossenschaften ist die Wohnbaugenossenschaft. Das Hauptziel dieser eG ist die Bereitstellung von kostengünstigem Wohnraum für die Mitglieder. Auch hierbei gilt das Identitätsprinzip, wodurch der Mieter ein Mitentscheidungsrecht erhält. Der Mieter muss zwar eine Nutzungsgebühr für den Wohnraum bezahlen, wird allerdings von der Wohnbaugenossenschaft unterstützt, indem er keine zusätzlichen Kosten für die Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes tragen muss. Der Vorteil dabei ist die lebenslange Nutzung des Wohnraums. Zusätzlich halten sich die anfallenden Nebenkosten sehr gering. Des Weiteren gibt es meist die Möglichkeit, sich den Wohnort sowie das Haus, das günstig zur Verfügung gestellt wird, selbst auszusuchen. 

Strom und Gas

Eine der wichtigsten Arten ist die Energiegenossenschaft. Da das Thema Energie jeden Menschen betrifft, ist es grundsätzlich sinnvoll, sich Informationen darüber einzuholen. Vor allem in Bezug auf den Klima- und Umweltschutz ist es wichtig, eine effiziente und schonende Energienutzung anzustreben. Energiegenossenschaften setzen sich genau dies zum Ziel. Sie wollen den Menschen dazu verhelfen, ihren Teil zum Ausbau von erneuerbaren Energien in ihrer Region zu leisten. Die Bürger:innen investieren in innovative Energieanlagen, senken ihre Verbrauchskosten und sorgen dafür, dass die Wertschöpfung in ihrer Region bleibt. Zusätzlich werden einige neue Arbeitsplätze geschaffen. Dabei wird auf ökologischen Strom und klimaneutrales Gas gesetzt. 

KFZ

Zu den Rechten der Mitglieder einer Genossenschaft gehört auch die Nutzung des genossenschaftlichen Eigentums. Dies beinhaltet neben den Dienstleistungen auch Güter wie Pkws und andere Fahrzeuge. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, verschiedene Neuwagen ihrer Wahl zu bekommen, die sich einige Leute unter anderen Umständen und diese für eine festgelegte Zeit kostengünstig zu nutzen. Durch die Mitgliedschaft sind die einzelnen Personen Mitbesitzer der Fahrzeuge und haben somit auch ein Nutzungsrecht. Die Kfz-Steuer, der Tüv sowie eine Vollkasko-Versicherung sind im Nutzungsgeld inbegriffen. Vorteilhaft ist in diesem Fall der Verzicht auf eine SCHUFA-Abfrage. 


Visionen und neue Bereiche

Bedingungsloses Grundeinkommen/ Existenzsicherung für Unternehmen

Die Mitglieder der Genossenschaft sollen durch die Mitgliedsbeiträge ein Grundeinkommen bekommen. Den Unternehmen soll finanzielle Hilfe bei verschiedenen Problemen geboten werden, um die Existenzen zu schützen. 

Bezahlbarer Wohnraum

Das Ziel für den Wohnraum ist es, den Mitgliedern eine kostengünstige Nutzungsgebühr zu ermöglichen, sodass sie auf Wunsch sogar finanziell in der Lage sind, sich ihr eigenes Traumhaus zu bauen. Dabei sollen in etwa die selben Kosten wie bei einem Mietverhältnis entstehen.

Planbare Rente 

Auch das Rentensystem soll sich für die Mitglieder einer Genossenschaft deutlich verbessern. Die Altersvorsorge soll für jedes Mitglied gesichert werden, sodass sie selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen wollen. 

Gold und Silber

Sachbezüge in Form von Edelmetallen, vor allem Silberbarren als steuerlich begünstigte Zuwendungen des Arbeitgebers, sind eine vorteilhafte Möglichkeit, um sich bei seinen Mitarbeitern zu bedanken und gleichzeitig von den Steuervorteilen zu profitieren. Diese Form der Anerkennung ist vor allem für besondere Anlässe gut geeignet und somit eine Überlegung wert. 

Energie-Insel und Energiepool

Eine neu entwickelte Technologie zur energetischen Unabhängigkeit ist die Energie-Insel. Mithilfe von Sonnenlicht und einer Photovoltaikanlage wird Strom erzeugt, der anschließend in der Energie-Insel gespeichert wird. Der gespeicherte Strom kann daraufhin nach Bedarf genutzt werden. Dadurch entsteht eine Unabhängigkeit von großen Energiekonzernen. Ohne einen derartigen Speicherort können nur etwa 20-30% der erzeugten Energie genutzt werden. Mit der Energie-Insel können hingegen etwa 80% der Energie genutzt werden. 

Um die Energiekosten noch weiter zu senken, gibt es für Mitglieder nun die Möglichkeit, in einen Energiepool zu investieren. Dieser sorgt für eine kostengünstige Grundversorgung. 

Synthetischer Diesel

Um einen neuen Kraftstoff herzustellen, wurde ein ganz neues System entwickelt, dass Biomasse mithilfe eines einstufigen Prozesses zu synthetischem Diesel verarbeiten kann. Das Besondere an dem innovativen System ist die hohe Effizienz.  Die Biomasse muss für dieses System nicht extra angebaut werden und ist ernteunabhängig. Positiv ist, dass die Anlagen nahezu energieautark funktionieren. 

Die Herstellung beginnt mit einem ständig zirkulierenden Kontaktölkreislauf, der über einen Reaktor geführt wird. Das Öl wird anschließend mithilfe eines Filters gereinigt und elektrisch aufgeheizt. Der zweite Schritt ist die Umwandlungsreaktion. Die Biomasse wird durch ein zweifaches Extruder System unter dem Ausschluss von Sauerstoff und der Zugabe eines Katalysators in das heiße Öl gegeben. Als nächstes durchläuft das produzierende Dieselgas zwei Tauscher, wodurch am Ende eine Diesel-Wasser-Fraktion entsteht. Das Restgas, das sich nicht verflüssigen lässt, treibt einen Generator an. Dieser Strom wird für die Anlage genutzt. Das Dieselöl wird mithilfe einer speziellen Zentrifuge aufbereitet. Zum Schluss wird das Dieselöl erneut gereinigt und von Rückständen befreit. 

Autor*in dieses Beitrags:

Stefan Zimmermann - Impressum


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